Erklärung zur Barriere­freiheit

(Oldenburg, 04.12.2020)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite http://www.klast-n.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Links in Fließtexten sind farblich und durch Unterstreichung bei Kontakt mit dem Cursor markiert.

Vorhandene PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei.

Die interaktive „Behandlungsortbezogener Bericht" unter https://www.klast-n.de/files/interaktiver-bericht/ steht seit Oktober 2022 zur Verfügung und entspricht nicht in allen Punkten den Anforderungen der Barrierefreiheit. An der Umsetzung der Barrierefreiheit wird gearbeitet und sie soll bis zum Ende des Jahres 2023 abgeschlossen werden.

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barriere­freiheit

Diese Erklärung wurde am 08.07.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung.

Feedback und Kontakt­angaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

E-Mail:

Schlichtungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail:

Datum der Veröffentlichung der Website: 07.12.2020